
Voraussetzung
Voraussetzung um Einzahlungen in die Säule 3a machen zu können, ist das Erzielen eines AHV-pflichtigen Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommens. Als Ersatzeinkünfte gelten auch Arbeitslosenentschädigungen.
Maximalbetrag
Die Maximalbeiträge an die Säule 3a betragen:
Steuerperiode 2022: 6'826 Franken mit 2. Säule / 34'416 Franken ohne 2. Säule
Steuerperiode 2023: 6'883 Franken mit 2. Säule / 34'416 Franken ohne 2. Säule
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