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Säule 3a: Maximalbeiträge 2020 / 2021

Autorenbild: Steuer ServiceSteuer Service

Aktualisiert: 6. Okt. 2022



Voraussetzung


Voraussetzung um Einzahlungen in die Säule 3a machen zu können, ist das Erzielen eines AHV-pflichtigen Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommens. Als Ersatzeinkünfte gelten auch Arbeitslosenentschädigungen.

Maximalbetrag


Die Maximalbeiträge an die Säule 3a betragen:

  • Steuerperiode 2020: 6'826 Franken mit 2. Säule / 34'128 Franken ohne 2. Säule

  • Steuerperiode 2021: 6'883 Franken mit 2. Säule / 34'416 Franken ohne 2. Säule



 
 
 

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