
NEU:
Ab der Steuerperiode 2020 können auch quellensteuerpflichtige Personen eine ordentliche Steuererklärung ausfüllen. Je nach Auslagen kann dies zu einer Rückerstattung der bisher bezahlten Quellensteuern führen.
WICHTIG:
Der Antrag ist bis am 31. März beim Steueramt einzureichen. Daher bitten wir Sie, uns frühzeitig zu kontaktieren bzw. uns den Auftrag zu erteilen.
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