Die Einzahlungen zur Schliessung von Lücken in der Pensionskasse können von der Steuer abgezogen werden. Wer Lücken in der zweiten Säule durch freiwillige Einzahlungen reduziert oder gänzlich geschlossen hat, kann Einzahlungsbeträge anrechnen und somit Steuern sparen. Geleistete Zahlungen zur Schliessung von Lücken können nur bis zu einem bestimmten Maximalbetrag abgezogen werden. Der zugelassene Maximalbetrag steht im Pensionskassenausweis.
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