Selbstgetragene Krankheitskosten können steuerlich geltend gemacht werden. Im Kanton Zürich sind die Kosten abzugsfähig, welche 5% des Nettoeinkommens überschreiten. Solche privat bezahlten medizinischen Kosten können etwa durch Zahnarztbesuche oder erhöhte Ausgaben aufgrund von Gesundheitsproblemen entstanden sein.