Ausbildungskosten und Weiterbildungskosten können von der Steuer abgezogen werden. Der Maximalbetrag für Ausbildung und Weiterbildung darf CHF 12’700 nicht übersteigen (DBSt 2024). Allerdings gibt es auch hierbei einige Einzelheiten zu beachten. Nicht alle angefallenen Ausbildungskosten sind auch gleichzeitig berechtigt für einen steuerlichen Abzug. Typische Ausbildungskosten, die in der Regel nicht erstattet werden können, sind Kosten für eine Lehre oder ein Erststudium.