Wenn beide Ehepartner erwerbstätig sind, können Sonderzüge steuerlich geltend gemacht werden. Wenn also beide Ehegatten arbeiten gehen, so steht Ihnen der Zweiverdienerabzug zu. Bei der direkten Bundessteuer beläuft sich der Maximalbetrag auf CHF 13’900* und für die Staatssteuer im Kanton Zürich ist der Maximalabzug CHF 6’100*.
*Stand 2024
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