Angefallene Kosten für Alimente und Unterhaltszahlungen können steuerlich geltend gemacht werden. Sowohl die geleisteten Zahlungen für den Kindesunterhalt wie auch die Ehegatten-Unterhaltszahlungen, an den Ex-Ehepartner können hierbei von der Steuer abgezogen werden.
Tipp: Werden sämtliche Zahlungen mit Bankbelegen nachgewiesen, kann je nach Umständen Ihre Steuererklärung schneller abgeschlossen werden, da für das Steueramt kein Quervergleich mit Ihrem Ex-Partner nötig ist.

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