Eingezahlte Verrechnungssteuern für Bankguthaben können steuerlich geltend gemacht werden. Wenn auf einem Guthabenkonto Zinsen gutgeschrieben wurden, so entspricht der Betrag in der Regel nur 65% der tatsächlich erwirtschafteten Zinsen. Die übrigen 35% führt die Bank an die Steuerverwaltung ab.

Wenn die betroffenen Konten bei der Steuererklärung angegeben werden, kann die Verrechnungssteuer zurückerstattet werden. Für eine richtige Buchung von Verrechnungssteuern gibt es noch weitere Details zu beachten – da Verrechnungssteuern auch durch andere Transaktionen anfallen können und zusätzlich festgelegte Grenzen für jeweilige Beträge gelten.