Gezahlte Beiträge für die Krankenversicherung, die Lebensversicherungspolice und die Unfallversicherung können von der Steuer abgezogen werden. Die Krankenkassenprämien kann man oftmals nur indirekt über einen Pauschalabzug abrechnen. Der maximale Betrag variiert je nach den steuerlichen Rahmenbedingungen, dem Familienstand und dem Kanton.
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