Einzahlungen in die Säule 3a können von der Steuer abgezogen werden. Angestellte können die Beträge, die in die Säule 3a eingezahlt wurden, bis zu einem maximalen Betrag von CHF 7’056 (2024) von der Steuer abrechnen. Für Selbstständig Tätige die keiner Pensionskasse angeschlossen sind, gilt ein maximaler Betrag von CHF 35’280 (2024).

Empfehlung: Es ist in jedem Fall lohnenswert, möglichst jedes Jahr den maximalen Betrag in die Säule 3a einzuzahlen. Denn die eingezahlten Gelder für die Vorsorge rechnen sich gleich mehrfach. So hat man nicht bloss mehr Geld im Alter, durch die Abzüge lässt sich damit auch die aktuelle Steuerlast deutlich minimieren und bei einem vorzeitigen Kapitalbezug profitiert man von einem reduzierten Steuersatz (1/5 der normalen Steuerlast).